Sachverhalt: Mit Vertrag vom 5. Juli 1986 hatte die Schuldnerin vom Gläubiger ab 15. Juli 1986 verschiedene Räume in der Liegenschaft Nr. 546 gemietet. Der monatliche Mietzins betrug Fr. 1'200.--. Dazu kam ein Nebenkostenakonto von Fr. 120.-- pro Monat. Mit Schreiben vom 14. Dezember 1998 hat die Schuldnerin dieses Mietverhältnis auf den 15. Juli 1999 durch Kündigung aufgelöst. Es ist unbestritten, dass der Mietzins und das Nebenkostenakonto für die Zeit vom 1. - 15. Juli 1999 noch offen ist.