Am Vermittlungsvorstand vom 6. Juni 2001 haben die Parteien folgenden Vergleich abgeschlossen: 1. Herr Z. leistet eine Anzahlung von Fr. 1'000.-- (minimal) per 30.06.01 an die X. AG. Er anerkennt die Gesamtforderung von Fr. 9'762.70 zuzüglich Zins von 5% seit 01.01.01. 2. Herr Z. deckt die gesamte Restforderung inklusiv Zins per 31.07.01 ab. 3. Herr Z. bezahlt an Anwalts- und Verfahrenskosten Fr. 500.-- per 31.07.01.