B. Gerichtsentscheide 3411 2.4. Schuldbetreibung und Konkurs 3411 Rechtsfolge der Rechtsverweigerung; Zahlung an das Betreibungsamt. Das Betreibungsamt hat sich nicht um die Rechtsgrundlagen einer vom Betreibungsschuldner veranlassten Zahlung durch einen Dritten zu kümmern. Es ist Sache dieses Dritten, sich mit dem Schuldner bzw. der Konkursmasse darüber auseinander zu setzen.