- Grundlagen: alle Taten innert 10 Jahren seit der ersten Verurteilung mindestens ein Strafvollzug zwei längere Führerausweisentzüge - Ärztliche Abklärung, ob medizinische Anhaltspunkte für eine Alkoholerkrankung vorliegen. Bemerkungen: Der nachfolgend angeführte exemplarische Fall eines Dritttäters, dessen Verurteilung vor Einführung der neuen Richtlinien erfolgte, zeigt auf, dass die geänderte Strafzumessungspraxis bei Mehrfachwieder- 97 B. Gerichtsentscheide holungstätern eine erhebliche Strafverschärfung nach sich ziehen wird. Beispiel: