B. Gerichtsentscheide 3407 3407 Neue Richtlinien für die Strafzumessung bei Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ) Ersttäter Alkoholpromille Ersttäter 0.8-1.19 Busse 1.2-1.49 1-2 Wochen Gefängnis 1.5-1.79 2-3 Wochen Gefängnis 1.8-2.09 3-4 Wochen Gefängnis 2.1-2.49 4-6 Wochen Gefängnis 2.5-2.99 6-9 Wochen Gefängnis über 3.00 ab 9 Wochen Gefängnis - bedingte Strafen sind mit einer Busse zu verbinden; Bussenhöhe ein Drittel Monatsnettoeinkommen, mindestens aber Fr. 600.--.