len. Dieser Sachverhalt kann durch die entsprechende Zugabe des Angeklagten als erstellt gelten. Das Gericht hält indessen angesichts der besonderen Situation das Verschulden als derart gering, dass sich im Sinne von Art. 20 Ziff. 1 StPO eine Strafverfolgung nicht rechtfertigt. Der Angeklagte wollte vom Polizeibeamten Auskunft erhalten, 92 B. Gerichtsentscheide 3406