Im Übrigen vermögen vorliegend die für eine planbare Verkehrssperrung getroffenen Massnahmen zu Gunsten eines örtlich und zeitlich im Voraus bestimmten grösseren Anlasses, wie einer Radrundfahrt mit dem üblichen Begleittross, das Gericht im Falle der Hirschenkreuzung nicht zu überzeugen. Eine längere Kolonnenbildung war absehbar, so dass zweckmässigerweise am Kolonnenende eine Person für Anweisungen und Informationen betreffend Dauer und allfällige Umfahrungsmöglichkeiten hätte postiert werden sollen.