Sachverhalt: Am Auffahrtstag, 24. Mai 2001, 09.49 Uhr, stellte die Kantonspolizei von Appenzell A.Rh. anlässlich einer Geschwindigkeitskontrolle mit dem Radargerät Multanova LTI 20.20 fest, dass das von X. gelenkte Motorrad die Messstelle in Z. mit einer Geschwindigkeit von 125 km/h passiert hatte. Die fragliche Strecke liegt ausserorts auf der Kantonsstrasse, welche G. mit A. verbindet, und unterliegt demnach der Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h. Nach Abzug der Toleranzmarge von 4 km/h beträgt die Geschwindigkeitsüberschreitung 41 km/h. 87