gerichtlichen Beurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde im Sinne von Art. 229 Abs. 2 StGB. Das Kantonsgericht sprach alle drei Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Freisprüche von N. und K. appelliert. Das Obergericht spricht N. ebenfalls frei, was K. angeht, gelangt es zu einem Schuldspruch.