B. Gerichtsentscheide 3403 2.2. Strafrecht 3403 Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde. Fahrlässigkeit. Prüfung, inwieweit verschiedenen an einem Bau beschäftigten Personen, konkret dem Bauleiter und Projektverfasser sowie dem Inhaber einer Firma für Schreinerei und Innenausbau bzw. Lehrmeister, eine pflichtwidrige Unvorsichtigkeit vorgeworfen werden kann.