Sachverhalt: Die Klägerin betreibt im Internet unter der Adresse www.a-top.ch ein Branchenverzeichnis. Am 19. November 1999 schlossen die Parteien einen Vertrag ab, worin die Beklagte eine Website im Internet bestellte. Die Klägerin verpflichtete sich darin, der Bestellerin ihre Datenbank und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und deren Daten für Online-Benützer zum Abruf bereitzuhalten. Die Beklagte sollte für eine Laufdauer von 60 Monaten einen Betrag von Fr. 3'117.50 (inkl. Mehrwertsteuer) bezahlen, zahlbar in zwei Raten. Mit den Rechnungen für die Ratenzahlungen wurde der Beklagten am 17. Dezember 1999 auch eine Korrekturvorlage zugestellt.