2. Weiter fordert die Klägerin die Rückerstattung des von der Beklagten für die Entgegennahme der Beschwerde eingeforderten Kostenvorschusses von Fr. 500.--. Im „Merkblatt für Beschwerden gegen die Punktevergabe/Korrektur der schriftlichen Abschlussprüfung“ ist vorgesehen, dass nach Beschwerdeeingang eine Aufforderung zur Einzahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 500.-- ergeht. Weiter steht in diesem Merkblatt, dass dieser Betrag bei Gutheissung der Beschwerde zurückerstattet wird. Die Klägerin hat auf entsprechende Aufforderung der Beklagten Fr. 500.-- überwiesen.