Die den genannten Zwecken dienende Fläche ist deshalb vom Standpunkt des herrschenden Grundstücks zu definieren. Blickt man von der Parzelle Nr. 148 in südlicher Richtung über die ansteigende Schülerwiese, so liegt das als „rother Stall“ bezeichnete Gebäude (rechts der Tannengruppe) an der Horizontlinie. Es bildet in jenem Bereich den östlichsten Punkt der bereits 1897 bestehenden Überbauung der Bergstrasse. Der Schluss, beim freizuhaltenden Teil der Schülerwiese handle es sich um das an Parzelle Nr. 148 südlich anschliessende Zwischengelände bis hinauf zu diesem Gebäude, liegt auf der Hand.