Gegen Süden hin liegt als Grundstück Nr. 70 die „Schülerwiese“, die früher eine grössere Ausdehnung hatte und im Lauf der Zeit durch Abparzellierungen, vorab südlich des „rothen Stalls“ (Grundstück Nr. 1111), auf rund die Hälfte ihrer ursprünglichen Fläche reduziert wurde. Seit 1985 gehört sie einem Baukonsortium, das in der Zusammensetzung teils wechselte und heute aus den Beklagten besteht. Als Recht für die Grundstücke Nrn. 148 und 725 und als Last des Grundstücks Nr. 70 ist im Grundbuch eine als „Bau- und Pflanzbeschränkung“ bezeichnete Dienstbarkeit eingetragen.