Sachverhalt: Die B AG ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. 148 in T, auf dem das „Doktorhaus“ steht (Gebäude Nr. 44). A ist Eigentümer des Grundstücks Nr. 725, auf dem das frühere Bedienstetenhaus des Doktorhauses steht (Gebäude Nr. 44a). Das Grundstück Nr. 725 wurde 1952 von der Nr. 148 abparzelliert. Gegen Süden hin liegt als Grundstück Nr. 70 die „Schülerwiese“, die früher eine grössere Ausdehnung hatte und im Lauf der Zeit durch Abparzellierungen, vorab südlich des „rothen Stalls“ (Grundstück Nr. 1111), auf rund die Hälfte ihrer ursprünglichen Fläche reduziert wurde.