B. Gerichtsentscheide 3398 3398 Inhalt einer Dienstbarkeit, Ermittlung des Inhaltes durch Auslegung, privatrechtliche Baueinsprache. Steht eine alte Aussichtsservitut der Überbauung eines Grundstückes entgegen, dann muss von einer baulichen Nutzung abgesehen werden. Das gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch dann, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt und die Baubewilligung aus rein öffentlichrechtlicher Sicht erteilt werden muss.