Auf diesen Zeitpunkt hat die kreditgewährende Bank die Hypothek gekündigt. Ob die Gesuchstellerin auf diesen Zeitpunkt ausziehen wird oder nicht und welche Wohnkosten nachher erwachsen werden, ist noch offen. Sobald darüber Klarheit besteht, ist der vorliegende Entscheid anzupassen. Bis September 2001 bezahlte der Gesuchsgegner einen Mietzins (inkl. Garage) von knapp Fr. 1'300.--. Seither beträgt sein hälftiger Mietzinsanteil ebenfalls rund Fr. 1'300.--. Es ist zuzugeben, dass diese Beträge über den üblicherweise anzurechnenden Wohnkosten (Fr. 1'100.--; vgl. dazu Art.