Bei den Wohnkosten ist zu berücksichtigen, dass in der Berechnung des Kinderunterhaltsbeitrages ein Wohnkostenanteil enthalten ist. Es ist daher auf Seiten der Gesuchstellerin für die Mitbenützung des Hauses durch die Kinder ein Abzug von rund Fr. 550.-- vorzunehmen. Ihre gesamten Kosten belaufen sich auf Fr. 2'150.-- Zinsen für die Hypotheken sowie Nebenkosten von rund Fr. 500.--. Somit resultieren - nach Abzug des Kinderanteils - anrechenbare Wohnkosten von Fr. 2'100.--. Dies gilt ohne Weiteres bis September 2002. Auf diesen Zeitpunkt hat die kreditgewährende Bank die Hypothek gekündigt.