Der Grundbetrag beläuft sich auf Fr. 1'100.-- pro Monat für eine Einzelperson bzw. Fr. 1'550.-- für zwei eine dauernde Hausgemeinschaft bildende erwachsene Personen (Richtlinien der Betreibungs- und Konkursbeamtenkonferenz der Schweiz für die Berechnung des betreibungsrechtlichen E- xistenzminimums vom 24. November 2000, Ziffer I). Im monatlichen Grundbetrag sind die Kosten für Nahrung, Kleidung, Wäsche einschliesslich deren Instandhaltung, Körper- und Gesundheitspflege, Kulturelles sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas enthalten.