Grundsätzliche Ausführungen zu den Existenzminima der E- hegatten]. b) Zu den einzelnen Posten der Berechnung ist Folgendes anzumerken: - Ausgangspunkt für die Bedarfsrechnung ist die Ermittlung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG. Der Grundbetrag beläuft sich auf Fr. 1'100.-- pro Monat für eine Einzelperson bzw. Fr. 1'550.-- für zwei eine dauernde Hausgemeinschaft bildende erwachsene Personen (Richtlinien der Betreibungs- und Konkursbeamtenkonferenz der Schweiz für die Berechnung des betreibungsrechtlichen E- xistenzminimums vom 24. November 2000, Ziffer I).