Es erscheint deshalb als angezeigt, den Beginn um eine Stunde auf 9.00 Uhr zu verschieben. Andererseits sollen die Kinder am Sonntagabend Gelegenheit erhalten, sich zu Hause wieder einzuleben. Als gute Lösung dafür hat sich bewährt, das Ende der Besuchszeit auf 18.00 Uhr festzusetzen. Auf diesen Zeitpunkt sollen die Kinder unverpflegt zu Hause eintreffen. Dann können sie zusammen mit ihrer Mutter das Nachtessen einnehmen und dabei das am Wochenende Erlebte sowie die kommende Woche besprechen. 2. Die Gesuchstellerin verlangt auch für sich einen Unterhaltsbeitrag. a) [Grundsätzliche Ausführungen zu den Existenzminima der E- hegatten].