c) Nicht einig sind sich die Eltern auch über die Anfangs- und Schlusszeiten des monatlichen Besuchsrechts. Der Vater setzt diese Daten fest auf Samstag, 8.00 Uhr, und Sonntag, 17.00 Uhr, die Mutter dagegen auf Samstag, 10.00 Uhr, und Sonntag, 19.00 Uhr. Wenn die Kinder am Samstag bereits um 8.00 Uhr für das Besuchswochenende bereit sein müssten, d.h. auf diesen Zeitpunkt angezogen, die Morgentoilette absolviert und die Sachen gepackt haben sollten, würde dies zu einem unverhältnismässigen Stress führen. Es erscheint deshalb als angezeigt, den Beginn um eine Stunde auf 9.00 Uhr zu verschieben.