Dass der Beschwerdeführer mit seinem sorgfaltswidrigen Spurwechsel weder schuldhaft den Verkehr gefährdet noch andere belästigt haben soll, trifft offenkundig nicht zu. Wer innerorts bei einem Spurwechsel mit einem Lastwagen ohne "ToWiSpick"-Spiegel seine Geschwindigkeit nur ungenügend vermindert und insbesondere nicht zu einem Sicherheitshalt bereit ist, um vortrittsberechtigte Fahrzeuge mit Sicherheit aus dem toten Winkel herausfahren und passieren zu lassen, beeinträchtigt die Verkehrssicherheit in schwerer Weise, wie sich unschwer aus dem tatsächlichen Unfallgeschehen ergibt.