Verfehlt ist auch der weitere Einwand, dass ohne einen sogenannten "ToWiSpick"-Spiegel ein Lastwagenfahrer nie mit letzter Sicherheit ausschliessen könne, dass neben ihm im toten Winkel ein Fahrzeug fährt. Diese Sicherheit hätte der Beschwerdeführer jedenfalls im vorliegenden Fall für die rechte Fahrbahn mit einem Sicherheitshalt erlangen können und müssen.