Soweit der Beschwerdeführer replicando geltend macht, mit einem solchen Sicherheitshalt würde der Verkehr in der Schweiz stillstehen, verkennt er geflissentlich, dass Fahrzeuglenker ihre Geschwindigkeit jedenfalls an die örtlichen Verhältnisse anzupassen haben. Dazu gehört innerorts sehr wohl, dass vor einer Baustelle nötigenfalls ein Sicherheitshalt einzulegen ist. Verfehlt ist auch der weitere Einwand, dass ohne einen sogenannten "ToWiSpick"-Spiegel ein Lastwagenfahrer nie mit letzter Sicherheit ausschliessen könne, dass neben ihm im toten Winkel ein Fahrzeug fährt.