passieren lassen können. Der erwähnte Plan belegt (zusammen mit den Angaben im Polizeirapport), dass die beiden Fahrspuren auf den letzten 90 Metern vor der Verengung niveaugleich, horizontal und lediglich noch durch eine (unterbrochene) Leitlinie getrennt sind, so dass ohne den beantragten Augenschein davon ausgegangen werden kann, dass die Sicht auf die rechte Spur in dieser Länge auch baulich nicht beeinträchtigt war. Unter diesen Umständen kann jedenfalls innerorts nicht von einer "problematischen" Einspurstrecke gesprochen werden.