Daher vermag ihn der Hinweis auf die weiter zurückliegende Steigung in der Auffahrtsrampe nicht zu entlasten. Mit einem Sicherheitshalt oder einer deutlicheren Verlangsamung seines Fahrzeuges hätte der Beschwerdeführer das unfallbeteiligte Kleinfahrzeug jedenfalls auch ohne einen "ToWiSpick"-Spiegel sicher erkennen und 54 B. Gerichtsentscheide 2221