A. stellte den rechten Blinker und vergewisserte sich durch einen Blick in den rechten Aussenspiegel, dass die Fahrbahn frei war. Als er bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h auf den rechten Fahrstreifen überwechselte, stiess er mit dem rechten Stossbalkenende seines Lastwagens gegen die hintere linke Seite eines Personenwagens. Dieser geriet durch den Aufprall auf die Gegenfahrbahn, wo er mit einem entgegenkommenden Sattelmotorfahrzeug zusammenstiess. A. wurde vom Strafrichter in Basel-Stadt in Anwendung von Art. 90 Ziff. 1, Art. 31 Abs. 1, Art. 34 Abs. 3 und Art. 44 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) zu einer Busse von Fr. 350.-- verurteilt.