B. Gerichtsentscheide 2220 2220 Öffentliches Personalrecht. Die Beurteilung einer Forderungsklage eines Angestellten aus Arbeitsvertrag mit einer Landeskirche, auf welche zuvor schon der Zivilrichter zuständigkeitshalber nicht eingetreten ist, fällt auch nicht in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts.