Dies zeige sich auch darin, dass die Spitalleitung mit ihrem Schreiben vom 31. März 2000 dann noch über drei Monate zugewartet habe. Dieses Schreiben habe die Warnung enthalten, dass die geringste Verfehlung in Richtung des erstinstanzlichen Schuldspruches zu seiner fristlosen Entlassung führen werde. Seither habe er sich keine derartige Verfehlung mehr zu Schulden kommen lassen.