ebenfalls schon erhoben worden war." Weil die Akten über diesen für die Annahme eines Notfalles entscheidenden Gesichtspunkt keinen Aufschluss gaben, wies das EVG die Sache zur diesbezüglichen Abklärung an den Krankenversicherer zurück. 2218 Invalidenversicherung. Folgen einer von der Versicherten schuldhaft verweigerten ärztlichen Begutachtung.