Schliesslich können Dienstleistungsbetriebe dadurch, dass der Kundenkontakt und die persönliche Betreuung im Dienstleistungsgewerbe an Bedeutung gewonnen haben, ähnliche Besucherfrequenzen wie andere Betriebe aufweisen. Ob im konkreten Fall der Suchverkehr einen Betriebswegweiser bedingt, ergibt sich also erst durch die Prüfung der materiellen Voraussetzungen. d) Die Praxis des Tiefbauamtes, prinzipiell keine Betriebswegweiser für Dienstleistungsbetriebe zu bewilligen, ist weder mit dem Wortlaut noch mit dem Sinn und Zweck von Art. 54 Abs. 4 SSV vereinbar. Erfüllen Dienstleistungsbetriebe die materiellen Voraussetzungen, haben sie Anspruch auf Bewilligung eines Betriebswegweisers.