Eine schematische Ablehnung von Betriebswegweisern für sämtliche Dienstleistungsbetriebe lässt sich nicht rechtfertigen, da klare Kriterien vorhanden sind, um das verkehrspolizeiliche Bedürfnis abzuklären. Weiter ist eine schematische Behandlung unzulässig, sind doch auch Dienstleistungsbetriebe untereinander sehr heterogen ausgestaltet. Schliesslich können Dienstleistungsbetriebe dadurch, dass der Kundenkontakt und die persönliche Betreuung im Dienstleistungsgewerbe an Bedeutung gewonnen haben, ähnliche Besucherfrequenzen wie andere Betriebe aufweisen.