Wasserproben nach dem Gülleaustrag zum Teil ungenügende Resultate. Somit lässt die Bodenbeschaffenheit die Düngung mit Gülle nicht zu. Der Einsprecher erwähnt, dass die Gewässerbelastung bei der Düngung mit Mist nicht unbedingt geringer sei. Hierbei ist anzumerken, dass bei der Düngung mit Mist die Gefahr der Verunreinigung insofern geringer ist, als die Mistfetzen auf der Bodenoberfläche zu liegen kommen. Das UV-Licht der Sonne wirkt stark bakterizid und führt zu einer erheblichen Keimreduktion. Hinzu kommt, dass die Gefahr des Abfliessens durch präferentielle Fliesswege vermieden wird. Daher lässt sich die Zulassung von Mist trotz Gülleverbots rechtfertigen.