Mit Bericht vom 24. Oktober 2001 kam das Amt für Umweltschutz zusammenfassend zu folgendem Schluss: „Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fakten kann nicht abgeleitet werden, dass der Betrieb des Imbissstandes übermässige Immissionen verursacht. Die Ausrüstung im Imbissstand entspricht dem Stand der Technik.“ Die Baudirektion sieht keine Veranlassung, von der Auffassung der Fachbehörde abzuweichen. Daran vermögen auch die Vorbringen des rekurrentischen Rechtsvertreters nichts zu ändern. Dieser wendet im Schreiben vom 8. November 2001 insbesondere ein, dass eine dem neuesten Stand der Technik entsprechende Anlage mit Bestimmtheit in der Lage wäre, lästige Geruchsimmissionen vollstän-