Die diesbezüglichen Bedenken der Vorinstanz können folglich insofern zerstreut werden, als kein Gesuchsteller einen Anspruch auf Bewilligung von Metall-Wandverkleidungen erheben könnte, falls die Dacheindeckung mit Blech-Sandwichpaneelen zugelassen würde. Vergleicht man mit Welleternit eingedeckte Dächer mit der hier vorgesehenen Dachart, ist zunächst zu sagen, dass vor allem aus geringer Distanz betrachtet Unterschiede bestehen, welche vor allem in der Glätte der Oberfläche gründen. Diese Unterschiede werden jedoch umso unsichtbarer, je grösser die Sichtdistanz wird.