A. Verwaltungsentscheide 1384 ren Aufenthalt bewerkstelligt werden. Da es bei der Beurteilung der Erforderlichkeit auf objektive Massstäbe ankommt, kann auf die Wünsche des Rekurrenten, wie viel Zeit er auf seinem Grundstück verbringen möchte, keine Rücksicht genommen werden. Es ist dem Rekurrenten durchaus zuzumuten, seinen Tagesablauf so einzurichten, dass die sanitäre Einrichtung nicht erforderlich wird. Zudem muss eine mittel- und langfristige Sicht genommen werden. Auch bei einem allfälligen Verkauf muss die bestimmungsgemässe Nutzung gewährleistet werden, was bei einer Überdimensionierung der Anlage nicht der Fall wäre.