Mit Urteil des Kantonsgerichtes vom 8. Februar 2001 wurde X. von der Anklage wegen Vorbereitungshandlungen zu einem Tötungsdelikt freigesprochen und zur Bezahlung von Verfahrenskosten verurteilt. Gegen die Kostenauflage hat X. appelliert, worauf die Staatsanwaltschaft mit Anschlussappellation Aufhebung des Freispruchs und Verurteilung im Sinne der Anklage verlangte. Das Obergericht ist auf die Anschlussappellation nicht eingetreten.