Wenige Tage nach der Haftanordnung hat das Verhöramt bei der kantonalen psychiatrischen Klinik in Herisau (nachfolgend KPK genannt) ein Gutachten in Auftrag gegeben, das über die Gefährlichkeit des Gesuchstellers und insbesondere über die Wahrscheinlichkeit der Ausführung der vom Gesuchsteller angedrohten Tat Auskunft geben soll. Die zuständigen Ärzte haben ihre Arbeit aufgenommen. Ein Gutachten liegt noch nicht vor. Hingegen hat Dr. X., der an der Ausarbeitung des Gutachtens beteiligt ist, im Sinne eines Zwischenresultates dem Verhöramt am 21. Dezember 2001 mitgeteilt, eine akute Fremdgefährdung könne nicht ausgeschlossen werden.