Die Höhe des Gesamtschadens entspricht dem Betrag, dessen die Personalvorsorgestiftung im Konkurs der Arbeitgeberfirma verlustig ging. Die Klägerin macht indessen nicht den Gesamtschaden von Fr. 474'034.20 geltend, sondern einen Schaden im Umfang der Darlehensgewährung über Fr. 100'000.-- im Februar 1994 sowie der seit 1. Juli 1993 angewachsenen Kontokorrentschuld im Betrag von Fr. 55'811.--, d.h. einen Betrag von Fr. 155'811.--. Die Darlehenserhöhung um Fr. 100'000.-- am 16. Februar 1994 ist ausgewiesen, ebenso das Anwachsen der Kontokorrentschuld um Fr. 55’811.-- seit dem 1. Juli 1993. Die Höhe des eingeklagten Schadens ist somit erwiesen.