deutlich gegen die Tochter ausgesprochen haben. Selbst wenn fürderhin keine physische Gewalt zu befürchten wäre, müsste unter den gegebenen Umständen die psychische Integrität des Mädchens als ernstlich gefährdet betrachtet werden. Anlässlich des Gesprächs vom 5. Dezember 2001 im Kinderspital St. Gallen hat dieses gegenüber der Vormundschaftskommission klar zu verstehen gegeben, dass sie Angst habe und in nächster Zeit nicht nach Hause zurückkehren wolle.