Diesen Betrag belegte er mit einer Quittung über den Kauf eines Natels D Nokia 6150 vom 24. November 1998. Die Ermittlungen ergaben aber, dass es sich um das billigere Modell Nokia 6110 mit einem Wiederbeschaffungswert von Fr. 450.-- gehandelt hatte. Die Quittung hatte er von einem Kollegen erhalten, der ihm das Natel geschenkt hatte. Eine Leistung wurde von der Versicherung in der Folge nicht erbracht. X. wurde wegen versuchten Versicherungsbetrugs angeklagt, vom Kantonsgericht aber freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft appellierte gegen das Urteil, soweit es X. von der Tragung der Verfahrenskosten im Betrag von Fr. 2'000.-- befreit hatte.