Abklärungen getroffen werden, die eine Verlängerung der kantonalen Frist rechtfertigten. b) Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung verlangt das Beschleunigungsgebot eine sofortige schriftliche Begründung; ein kantonales Verfahren, welches den Inhaftierten zwingt, bis vor Bundesgericht zu gelangen, um die Haftgründe zu erfahren und sich gegen die Inhaftierung wehren zu können, ist verfassungswidrig (M. Forster, Rechtsschutz bei strafprozessualer Haft, SJZ 94 (1998) S. 40, mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung).