B. Gerichtsentscheide 3373 2.5. Strafprozess 3373 Haftüberprüfung. Sind weitere Abklärungen über den anzuwendenden Haftgrund erforderlich, ist eine Überschreitung der Dreitagefrist zulässig (Art. 107 Abs. 2 StPO). Zulässigkeit des Begründungsverzichts (Art. 2 StPO in Verbindung mit Art. 204 ZPO).