Sachverhalt: Gemäss den am 7. April 1989 neu gefassten und vom Regierungsrat genehmigten Statuten bezweckt die Flurgenossenschaft X. die gemeinsame Erschliessung der Bauparzellen, die Instandhaltung gemeinsamer Anlagen, die Vorbereitung und den Vollzug nötiger Landumlegungen sowie zweckdienlicher Landkäufe/-verkäufe im Quartierplangebiet X.