Sachverhalt: X. wurde wegen verschiedener Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz angeklagt und von der Vorinstanz freigesprochen. Strittig ist dabei, ob diese Widerhandlungen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche verübt wurden, mit andern Worten, ob das Strassenverkehrsgesetz überhaupt Anwendung finden kann. Die Vorinstanz hat diese Frage verneint und X. freigesprochen. Auf Appellation der Staatsanwaltschaft hin gelangt das Obergericht zum gegenteiligen Schluss.