92 B. Gerichtsentscheide 3362 prüfung der einzelnen Arbeitnehmer erfolgt nicht, stattdessen sind die vom Versicherungsschutz erfassten oder eben nicht erfassten Krankheiten in den Vertragsbestandteil bildenden Allgemeinen Vertragsbedingungen definiert. Dieses System spielt beispielsweise ebenfalls bei den sog. Abonnentenversicherungen, welche zwischen einzelnen Abonnenten einer Zeitschrift und dem Verlag abgeschlossen werden (sog. „Heftli-Versicherungen“) und ebenfalls als Kollektivversicherungsverträge zu bewerten sind (vgl. A. Maurer, Schweiz. Privatversicherungsrecht, 3. Aufl., S. 494).