halb sie seit 1. November 1993 eine ordentliche Viertelsrente der Invalidenversicherung bezog. Sie schloss im März 1996 mit X. einen Arbeitsvertrag über ein 50 %-Pensum als Heimbetreuerin ab. Sie trat die Arbeitsstelle vereinbarungsgemäss am 1. April 1996 an. Weil sich wegen der erwähnten Leiden der Gesundheitszustand in der Folge verschlechterte, wurde ihr mit Wirkung ab 1. April 1998 eine volle Invalidenrente ausgerichtet. Gleichzeitig wurde die BVG-Teilinvalidenrente ihrer ehemaligen Arbeitgeberin erhöht. Am 10. Dezember 1998 wurde die Klägerin infolge der erwähnten Krankheiten vollumfänglich arbeitsunfähig, worauf X. das Arbeitsverhältnis per 30. Juni 1999 kündigte.