Denn ein solcher Verstoss gegen vertragliche Pflichten führt in der Regel nicht zu einer Gefährdung der Pachtsache, sondern ist vorwiegend unter ästhetischen Aspekten von Bedeutung. Jedenfalls haben auch die Gesuchsgegner nicht geltend gemacht, das Nichtschneiden der Hecke habe irgendwelche Auswirkungen etwa auf das Wachstum der Bodenpflanzen im Bereich der Hecke. Sie erwähnen lediglich die Unzumutbarkeit und Belästigung für die Nachbarn. Diese aber finden über Art. 27 Abs. 2 lit. a LPG keinen Schutz. Ganz abgesehen davon, dass allfällige durch die zu grossen Hecken verursachte Störungen von einer gewissen Erheblichkeit sein müssten.