Landwirtschaftliche Pacht. Erstreckung des Pachtverhältnisses; Zumutbarkeit, Erstreckungsdauer (Art. 27 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 LPG). Nach der Lehre führt nicht jede Nichterfüllung oder nicht richtige Erfüllung von Vertragspflichten zur "Unzumutbarkeit" (vgl. B. Studer/E. 89